Spielplätze

Warum müssen Spielplätze kontrolliert werden?

Einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen alle öffentlich zugänglichen Spielplätze. Die Haftung übernimmt der Betreiber, der die Verkehrssicherungspflicht, nach §823 BGB über diese Anlage hat. Diese Pflicht kann auch nicht auf Dritte übertragen werden. Vielmehr wird durch regelmäßige Kontrollen die Betreiberpflicht nachgewiesen und dokumentiert.

Welche Spielplätze müssen regelmäßig geprüft werden?

Alle Freizeitanlagen oder Spielplätze die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, dazu gehören u.a. Spielplätze von:

  • Gemeinden und Kommunen
  • Kindergärten und
  • Kindertageseinrichtungen
  • Schulen
  • Gastronomiebetrieben
  • Sport- und Freizeiteinrichtungen von Vereinen
  • Freizeitparks
  • Wohnbaugesellschaften und Hausverwaltungen

Auch wenn nur ein Spielgerät an einem Ort zur Verfügung gestellt wird, z.B. Federwippen, o.ä. unterliegt es der Wartungspflicht.

Welche Prüfungen und Zeiträume sind einzuhalten?

Visuelle Inspektion – täglich bis wöchentlich, je nach Bedarf Operative Inspektion – 1-3 monatlich, je nach Bedarf Jährliche Hauptinspektion

Wer darf prüfen?

Sachkundige Personen, die ausreichend Wissen über die DIN EN 1176, sowie den dazugehörigen DIN Normen 18034 und DIN EN 1177 verfügen. Qualifizierte Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161 verfügen über diese Sachkunde.

Wie wir prüfen!

Wir prüfen nach DIN SPEC 79161 und nehmen die DIN EN 1176 sehr genau als Grundlage. Unsere Prüfberichte sind ausführlich und werden mit Bildmaterial begleitet.

Unsere Leistungen für den Spielplatz:

  • Durchführung aller Inspektionen
  • Erstabnahmen nach Neu-/Umbauten, auch einzelner Spielgeräte
  • Reparaturen und Instandhaltung von Spielgeräten
  • Fallschutzflächen überarbeiten
  • Spielplatzgelände, Ausstattungen, Einfriedungen und Bepflanzungen pflegen
  • Montage von Neugeräten
  • Unterstützung im Spielplatzmanagment